STÄDTEBAUFÖRDERUNG IN ITZEHOE

Sanierungsgebiet Innenstadt

Die „Neue Störschleife“ ist ein zentrales Projekt in der Itzehoer Innenstadt. Rund um das Theater soll ein neuer zentraler Treffpunkt am Wasser entstehen. Neben der „Neuen Störschleife“ sind in den kommenden Jahren im Rahmen der Innenstadtsanierung noch weitere Maßnahmen geplant, über die wir auf dieser Seite einen Gesamtüberblick geben.

Der Strukturwandel und der Lauf der Zeit haben auch in der Itzehoer Innenstadt ihre Spuren hinterlassen. Gebäude sind modernisierungsbedürftig und die Gestaltung von Wegen und Straßen genügt häufig nicht mehr den heutigen Mobilitätsansprüchen. Auch in Bezug auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und die Barrierefreiheit ist Luft nach oben. Die Stadt Itzehoe hat dies zum Anlass genommen, um sich um die Aufnahme in die Städtebauförderung zu bewerben und wurde in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Anfang 2020 wurde die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ final abgestimmt, so dass im Anschluss mit der Umsetzung von Durchführungsmaßnahmen begonnen werden konnte.

Um die herrschenden Mängel und Konflikte zu analysieren und gleichzeitig die Chancen und Potenziale der Innenstadt herauszuarbeiten, wurde eine umfangreiche vorbereitende Untersuchung durchgeführt. Aus dieser wurden anschließend Maßnahmen abgeleitet, die in den kommenden Jahren bis voraussichtlich 2032 nach und nach umgesetzt werden sollen.


Luftbild der Innenstadt Itzehoe / Quelle: Stadt Itzehoe

Aktuelles


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Maßnahmen im Sanierungsgebiet


Die folgende Karte zeigt Ihnen verortend einige Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Wenn Sie mehr über eine Maßnahme erfahren wollen, klicken Sie diese an. So gelangen Sie zur entsprechenden Maßnahmenseite.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Sanierungsgebiet Innenstadt


  • Was ist ein Sanierungsgebiet?

    Zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen kann die Gemeinde gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch die Sanierungssatzung ein Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Die Gemeinde darf die Sanierungssatzung erlassen, wenn die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegen.

    Die Sanierungssatzung für die Innenstadt können Sie hier herunterladen.

  • Was sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen?

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind gemäß § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB komplexe Gesamtmaßnahmen, durch die ein festgelegtes Sanierungsgebiet durch verschiedene Einzelmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände innerhalb eines absehbaren Zeitraums wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.

    Einzelmaßnahmen sind konkrete Vorhaben oder Projekte (zum Beispiel die Aufstellung eines Bebauungsplans oder eines Gestaltungshandbuchs, der Erwerb eines bestimmten Grundstücks, um dieses zu entwickeln, die Modernisierung eines bestimmten Gebäudes, die Herstellung oder Umgestaltung eines Verkehrsraums)

Weitere Fragen können Sie uns gern über das folgende Kontaktformular stellen.

 

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Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen


  • Öffentliche Maßnahmen​

    Aufgrund der Ausweisung des Sanierungsgebietes werden in den folgenden Jahren vermehrt öffentliche Gelder in das Gebiet fließen. Mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes können Städtebaufördermittel eingesetzt werden. Mit der Förderkulisse „Lebendige Zentren“ ist die Stadt Itzehoe in der Lage, sich den enormen finanziellen Herausforderungen einer Wiederbelebung ihrer Innenstadt zu stellen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu jeweils 1/3 von der Bundesregierung, der Regierung des Landes Schleswig-Holstein sowie der Stadt finanziert.

  • Private Maßnahmen

    Die Durchführung privater Baumaßnahmen erfolgt durch die Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten. Daher sind auch die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung grundsätzlich von den jeweiligen Eigentümer:innen  oder den Erbbauberechtigten selbst zu tragen.

  • Förderung privater Maßnahmen​ und Sanierungsberatung

    Im Rahmen der Sanierung besteht die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen privater Eigentümer:innen nach den geltenden Förderrichtlinien zu fördern.

    Private Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet, die einen hohen oder mittleren Sanierngsbedarf aufweisen, können im Zeitraum des gesamten Sanierungsverfahrens unter bestimmten Bedingungen für die Modernisierung ihrer Gebäude Zuschüsse aus dem Förderprogramm beantragen und steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen dürfen allerdings vor der Beantragung noch nicht begonnen sein.

    Mit der BIG Städtebau GmbH, dem treuhändischen Sanierungsträger der Stadt, stehen Fachleute zur Beratung bereit. Bei Interesse können Sie sich gerne direkt dort melden. Bitte wenden Sie sich jedoch möglichst frühzeitig an die genannten Ansprechpartner:innen (siehe Informationsflyer), da zahlreiche Förderbestimmungen beachtet werden müssen. Selbstverständlich können Sie auch eine Nachricht unter Nennung Ihrer Immobilie, Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Modernisierungsabsichten an innenstadt(a)itzehoe(.)de schicken.

    Übersicht der Fördermöglichkeiten:

    • Steuerliche Förderungen nach § 7h EStG für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten;
    • Förderungen der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie
    • Städtebauförderungen nach der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.

  • Sanierungsvermerke

    Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung wird ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der Grundstücke bzw. Flurstücke im Sanierungsgebiet eingetragen. Die Stadt stellt so sicher, dass mögliche rechtliche Veränderungen nicht den Sanierungszielen entgegenstehen. Es sind für folgende rechtliche Veränderungen Genehmigungen bei der Stadt Itzehoe zu beantragen:

    • Abschluss oder Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen mit einer Geltungsdauer auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr,
    • Veräußerung eines Grundstücks,
    • Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts,
    • Bestellung einer Grundschuld,
    • Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages,
    • Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast,
    • Teilung eines Grundstücks
  • Ausgleichsbeiträge

    Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grund und Boden im Sanierungsgebiet profitieren von den Wertsteigerungen ihres Grundstücks durch die Maßnahmen in den städtischen Flächen, z.B. der Erneuerung von Straßenräumen. Diese Wertsteigerung, nur des Grund und Bodens und nicht der Immobilie, wird nach dem Ende der Sanierung als Ausgleichsbetrag in den Sanierungstopf, das sogenannte Treuhandvermögen, eingezahlt. In der Regel ist dies erheblich weniger, als die Zahlung von Ausbaubeiträgen bei nicht geförderten Ausbaumaßnahmen. Die Grundstückswerte vor und nach der Sanierung werden von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt.

    Hinsichtlich der Ausgleichsbeiträge wird zum Ende der Sanierung eine Informationsveranstaltung stattfinden.

Kontakt


 

Stadt Itzehoe – Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Beteiligungskoordination

Jana Möller
Telefon: 04821 603 – 409
Email: buergerbeteiligung@itzehoe.de

Stadt Itzehoe – Bauamt/Stadtplanungsabteilung

Janine Gehl
Telefon: 04821 603 – 342
Email: janine.gehl@itzehoe.de

www.itzehoe.de

BIG Städtebau GmbH – ein Unternehmen der BIG-BAU – Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Itzehoe

Hanna Wanli
Telefon: 040 3410678 – 49
E-Mail: hanna.wanli@big-bau.de

www.big-bau.de

 

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